[AUMEAS Abteilungen] Fwd: Wichtige Info zur Abrechnung Pflegehilfsmittel und IKK classic [MC#10500658]

AUMEAS Gruppe - EDV hotline at aumeas.de
Mi Okt 1 17:17:53 CEST 2025


Unten stehende Info für alle Anwender die es betrifft :-) 
Bitte an die entsprechenden Ansprechpartner weiterleiten bitte. Danke

Oliver Methfessel
IT Abteilung

Aukamm-Apotheke
AUMEAS Gruppe
Ltd. Apotheker Martin Hofmann e.K.
Kloppenheimer Weg 11, 65191 Wiesbaden
Tel : 0611 95016 123
Fax : 0611 95016 195
Amtsgericht Wiesbaden HRA 4521

[1]http://www.aumeas.de
hotline at aumeas.de

*********************************************************
Bei Rückfragen oder Antworten zu diesem Vorgang antworten Sie bitte
direkt auf diese eMail. Anhand der Ticketnummer im Betreff (MC#XXXXXX)
wird die eMail dann automatisch dem Vorgang hinzugefügt.
[ [2]FAQ#: 1000197 — Ticketnummern im AUMEAS IT Ticketsystem ]
Neue Anfrage bitte per eMail an hotline at aumeas.de oder über das
Intranet stellen.
Unsere Fernwartung ist auf jedem AUMEAS-PC auf dem Desktop, alternativ
unter [3]https://www.aumeas.de/fernwartung/ abrufbar.
*********************************************************
---- Weitergeleitete Nachricht von "zur Info mein-noventi . de"
<zurinfo at mein-noventi.de> ---
  > Von: "zur Info mein-noventi . de" <zurinfo at mein-noventi.de>
> An: onkocare at noventi.aumeas.de
> ReplyTo: <news-apotheke at noventi.de>
> Betreff: Wichtige Info zur Abrechnung Pflegehilfsmittel und IKK
> classic
> Datum: 01.10.2025 15:33:16 (Europe/Berlin)
> 
>  Service-Information zu Ihrer Rezeptabrechnung‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌  
> ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­‌   ­   
> 
>  [4]   
> 
>  ­   
> 
> Sehr geehrter Herr Hofmann, 
> 
>  
   

aktuell erreichen uns erhöhte Rückfragen zu Pflegehilfsmittel zum
Verbrauch und IKK classic. Wir nehmen das zum Anlass, diese Themen
noch einmal aufzugreifen und auf die entsprechenden Unterlagen in
Ihrem [5]apothekeOnline-Postfach und im [6]Kundenportal
mein-NOVENTI.de hinzuweisen. 

Zum Thema Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist bereits mit Stand
24.09.2025 eine umfangreiche FAQ-Liste in Ihrem
apothekeOnline-Postfach abgelegt und zusätzlich auch unter
mein-NOVENTI.de direkt auf der Startseite. 

Bitte beachten Sie insbesondere die nachfolgenden Punkte:

   Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 

   Wie müssen Preise und Stückzahl angegeben werden? 

 ­   

Die Preise wurden in der Regel für jedes Pflegehilfsmittel stückweise
festgelegt. Hier sind also die genauen Stückzahlen als Mengenangabe
korrekt. 

Die Ausnahme bilden Hände- und Flächendesinfektionsmittel. Hier gilt
der Stückpreis für je 100 ml. Wurde also z.B. mit 500 ml versorgt, ist
als Menge „5“ anzugeben (5*100ml = 500 ml). Zwischenmengen, z.B. 250
ml, sind nicht abbildbar.

[7]Auf dieser Webseite finden Sie Excel-Sheets – die dort enthaltenen
Preise entsprechen den vertragsseitigen Preisen. Die Preisberechnung
erfolgt automatisiert unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer von
19%.

Bruttopreise sind nur dann abrechnungsfähig, wenn sie auf Basis
folgender Formel berechnet wurden:

vertraglich geregelter Nettostückpreis * Faktor (Stück oder je 100 ml)
* 1,19 
(Ergebnis kfm. gerundet).

Beispiel:
Händedesinfektionsmittel Nettopreis 1,40 €, Faktor 7 (= 700 ml) =
1,40*7*1,19 = 11,662 gerundet 11,66 €.

Die Angabe eines Faktors „0“ bei Pflegehilfsmitteln, die nicht
abgegeben wurden, sind zu vermeiden. Es ist vollkommen ausreichend und
zweckmäßig, wenn nur die Pflegehilfsmittel mit einem Faktor versehen
werden, bei denen eine Abgabe tatsächlich erfolgte.

 ­   

 ­   

   Was ist bei einem Papierbeleg bei handschriftlicher Bedruckung zu
beachten? 

 ­   

Sollte es unvermeidbar sein und der Papierbeleg wird handschriftlich
ausgefüllt, so achten Sie bitte auf Folgendes:

 - Faktor und Preise inkl. MwSt. korrekt sowie zeilen- und
spaltengenau hinter den entsprechenden Hilfsmittelnummern eintragen 
 - keine zusätzlichen Striche/Leitlinien einzeichnen 
 - leserlich und in zum Musterformular passender Schriftgröße
schreiben 
 - keine sonstigen Zusätze auftragen, die das Musterformular nicht
oder an anderer Stelle vorsieht 
 - alle nötigen Informationen eintragen, dazu gehören insbesondere:
o IK der Pflegekasse (beginnend mit „18“)
o Versicherteninformationen (vollständiger Name, VSNR)
o Apothekeninformationen (IK, Name, Adresse, Telefonnummer)
o Versorgungsmonat, z.B. „09.2025“ für September 2025
o ggfs. Genehmigungskennzeichen
o Gesamtsumme aller Einzelpositionen
o Eigenbeteiligung (Summe der Beträge über derzeit 42,00 €)
o ggfs. Beihilfebetrag und Zuzahlungsbetrag
o Zahlbetrag Patient (Eigenbeteiligung + ggfs. Zuzahlung + ggfs.
Beihilfebetrag)
o Zahlbetrag Kasse
o Datum und Unterschrift des Versicherten
o Bei PG51: Vervollständigung der Hilfsmittelnummer um die letzten 3
Ziffern 

In den FAQ finden Sie zwei Musterbelege (jeweils PG51 und PG54), die
eine beispielhafte korrekte Darstellung beinhalten.

 ­   

 ­   

   Kann aus Pflegehilfsmittel-Online ein E-Beleg erstellt werden? 

 ­   

Aus dem in apothekeOnline von NOVENTI zur Verfügung gestelltem Tool
Pflegehilfsmittel-Online kann kein E-Beleg generiert werden. Für die
Erstellung eines E-Beleges können die Angebote der AVS-Anbieter (oder
evtl. Drittanbieter) wahrgenommen werden, die spätestens zum
01.11.2025 diese Möglichkeit anbieten müssen.

Pflegehilfsmittel-Online bietet sich ausschließlich für die Verwaltung
des Kostenübernahmeverfahrens sowie für die Erstellung des
ausgefüllten Abrechnungsformulares in Papierform an.

 ­   

   IKK classic 

Der bestehende Hilfsmittelversorgungsvertrag mit der IKK classic
endete zum 30. Juni 2025. Eine vertragliche Anschlussregelung konnte
der DAV im Rahmen der Verhandlungen nicht erzielen. Nach dem Scheitern
der Verhandlungen hat die IKK classic eigenständig begonnen,
Einzelverträge direkt an Apotheken sowie an Landesverbände/-vereine zu
versenden, ohne vorherige Abstimmung mit dem DAV. Verordnungen
zulasten der IKK classic, die mit Abgabedatum ab 01.07.2025 ohne
Genehmigung oder Vertragsbeitritt zu anderweitigen
Hilfsmittelverträgen zur Abrechnung eingereicht werden, können von uns
nicht abgerechnet werden und werden zurückgeschickt.

Sollten Sie einem neuen Vertrag ab 01.07.2025 beigetreten sein, bitten
wir Sie uns nur die Beitrittserklärung per Mail oder Ticket zukommen
zu lassen. Nur wenn wir die Beitrittserklärung erhalten haben oder die
Versorgung im Einzelfall genehmigt wurde, können wir die Rezepte für
Sie abrechnen. 

Bitte achten Sie auch auf die Besonderheit bei der Abgabe von
Milchpumpen, wozu uns folgende Information vorliegt: Für die
Abrechnung ist entscheidend, dass die ABGABE des nicht genehmigten
Hilfsmittels spätestens zum 30.06.2025 erfolgen musste, um es nach dem
Altvertrag abrechnen zu können. Das Abgabedatum ist entsprechend zu
bedrucken, das gilt auch bei später ausgestellten Folgeversorgungen
(in der Regel bis max. 180 Tage). Bei einem Abgabedatum nach dem
30.06.2025 gelten die Regeln wie oben beschrieben.

 ­   

 ­   

Konnten wir Sie mit diesen Hinweisen unterstützen? 

Bitte antworten Sie nicht direkt auf diese Mail. Im dringenden
Bedarfsfall wenden Sie sich gerne per [8]Ticket über mein-NOVENTI.de
an Ihr Serviceteam.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von mein-NOVENTI.de

 ­   

NOVENTI HealthCare GmbH

Geschäftsführung: 
Michael Gabler, Andreas Muckof

Berg-am-Laim-Straße 105 | 81673 München
[9]www.noventi.de | [10]www.sorgenfrei-abrechnen.de

Sitz der Gesellschaft: München | Registergericht München, HRB 51671 
USt-IdNr.: DE129294669

Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie in den Erhalt unserer
Produkt- und  Dienstleistungsinformation eingewilligt haben, nicht
widersprochen haben oder Sie
diese E-Mail mit Bezug auf die von Ihnen bestellte Ware/Dienstleistung
interessieren dürfte. Sollten Sie
zukünftig keine weiteren Informationen mehr von uns erhalten wollen,
können Sie
jederzeit unter folgendem Link weitere E-Mails ganz unkompliziert
abbestellen:

[11]Newsletter abbestellen

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[1] http://www.aumeas.de
[2] http://otrs.it.aumeas.de/otrs/public.pl?Action=PublicFAQZoom;ItemID=197
[3] https://www.aumeas.de/fernwartung/
[4] https://81oqs.r.sp1-brevo.net/mk/cl/f/sh/1t6Af4OiGsDg0fXT97UXNVd2o8DN8G/RHS6JaC3RMqJ
[5] https://81oqs.r.sp1-brevo.net/mk/cl/f/sh/1t6Af4OiGsE8LNjtXTaSXlgsBxC6qK/MkuGcEv2EHPK
[6] https://81oqs.r.sp1-brevo.net/mk/cl/f/sh/1t6Af4OiGsEag5wJvpgNi1khZmAqYO/-EtR8iULnY6S
[7] https://81oqs.r.sp1-brevo.net/mk/cl/f/sh/1t6Af4OiGsF30o8kKBmIsHoWxb9aGS/EUP6LY09_VEu
[8] https://81oqs.r.sp1-brevo.net/mk/cl/f/sh/1t6Af4OiGsFVLWLAiXsE2XsMLQ8JyW/bFy5iTzvq4to
[9] http://www.noventi.de
[10] http://www.sorgenfrei-abrechnen.de
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